Zahlungsverkehrsrichtlinie PSD2

 Die PSD2 Verordnung ist seit Januar 2018 ohne die Schweiz in Kraft.

Als Nachfolgerin der Payment Services Direktive von 2007/64/EG nimmt die PSD2 die bisherigen IT-Entwicklungen im Zahlungsverkehr auf, verbunden mit dem Eintritt neuer Marktteilnehmer:

  • Ab 2018 regelt die PSD2 den Zahlungsverkehr via Internet und Mobiltelefon
  • Fordert strengere Sicherheitsanforderungen im Zahlungsverkehr
  • Erhöht den Konsumentenschutz
  • PSD2 öffnet den Markt für neue, bewilligungspflichtige Zahlungsverkehrsdienstleister
  • PSD2 gilt im EWR Raum (also ohne die Schweiz)

Lesen Sie hier erstmals die Tomato-PSD2-Sicht in Text und Darstellungen. Wir werden diese Site laufend mit unserer Expertise ergänzen.